Mit Arbeitgebern schließe ich eine Honorarvereinbarung mit einer Vergütung nach einem Stundensatz. Dabei werden die Arbeitsstunden sowie die den Stunden zugrunde liegenden Arbeiten dokumentiert und mit der Rechnung eingereicht.
Die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern wird über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt oder ebenfalls über eine Honorarvereinbarung.
Die Vergütung von Rechtsanwälten wird im Wesentlichen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorbestimmt.
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich u.a. nach der Höhe des Streitwerts sowie der Art der Tätigkeit. Dabei wird zwischen den folgenden abgeschlossenen Bereichen unterschieden:
einer Beratungstätigkeit
einer außergerichtlichen Vertretung des Mandanten
einer gerichtlichen Vertretung des Mandanten
Erstreckt sich der Auftrag lediglich auf eine Beratung, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, mit dem Mandanten zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Gebührenvereinbarung abzuschließen.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht und ein Rechtsschutzfall vorliegt, werden die Kosten von der Versicherung getragen. Der gesamte Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung einschließlich der Einholung einer Rechtsschutzdeckung wird von mir immer kostenlos erledigt.
In einigen Fällen kann es jedoch notwendig sein, dass eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, z.B. wenn zunächst die Eingruppierung des Arbeitnehmers in einem Eingruppierungsgutachten zu überprüfen ist.
Sofern die anwaltliche Tätigkeit nicht durch eine Kostenübernahme einer Rechtsschutzversicherung gedeckt ist oder zusätzliche Kosten entstehen, werde ich mit Ihnen die Vergütung besprechen bevor ich tätig werde.